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   BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93   

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BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 (https://dejure.org/1993,4019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet - Fachgerichtliche Verpflichtung zur Offenlegung der tatsächlichen Entscheidungs- und Erkenntnisgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - auch Presseberichte und Behördenauskünfte - verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 70, 180 [189] m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Koblenz zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nur auf diese Weise werden die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzt, auf den Prozeß der Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidung, der der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung vorausgeht, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146 [149]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zulassen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das Urteil gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache an das Verwaltungsgericht Koblenz zurückzuverweisen.
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93
    Nur auf diese Weise werden die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzt, auf den Prozeß der Sammlung und Sichtung der tatsächlichen Grundlagen einer Entscheidung, der der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung vorausgeht, sachgerecht und effektiv Einfluß nehmen zu können (vgl. BVerfGE 65, 305 [307]; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 - InfAuslR 1993, 146 [149]).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Falls das Gericht im Urteil wegen des tatsächlichen Inhalts der maßgeblichen Erkenntnismittel nur auf eine andere Gerichtsentscheidung verweist, genügt die Übermittlung einer Liste mit über 300 Erkenntnisquellen allein selbst dann nicht, wenn die in Bezug genommene Entscheidung ganz oder teilweise hierauf gestützt ist (BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249).

    Wenn schließlich das Bundesverfassungsgericht nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung noch untersucht, ob nach einer Aufhebung und Zurückweisung eine Wiederholung der angegriffenen Entscheidung mit anderer Begründung nach dem Stand der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten ist (z. B. BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, a.a.O.), so wird damit lediglich dem allgemeinen Grundsatz Genüge getan, unnötige Aufhebungen von Gerichtsentscheidungen durch das Verfassungsgericht zu vermeiden.

  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse, auch Presseberichte und Behördenauskünfte verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 70, 180 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, NVwZ 1993, S. 769; vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 ; vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, nur in JURIS; vom 30. April 1996 - 2 BvR 1671/95 -, AuAS 1996, S. 249 und vom 15. März 1999 - 2 BvR 243/96 -, nur in JURIS), was auch in Asylverfahren gilt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 1992 - 2 BvR 767/92 -, nur in JURIS).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 9 B 591.95

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Für die gegenteilige Ansicht kann sich die Beschwerde auch nicht auf den von ihr angeführten (Kammer-)Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - (AuAS 1993, 249) berufen.

    Die Beschwerde macht schließlich geltend, das Berufungsurteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - (a.a.O.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Dezember 1983 - BVerwG 9 C 68.83 - (Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 142) ab (Ziff. II. 3 i.V.m. Ziff. II. 2.4. der Beschwerdebegründung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2005 - 8 A 159/05

    Türkei, HADEP, Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Verfolgungsbegriff,

    vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 928/00 -, AuAS 2001, 201, und vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - 9 C 847.82 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - a.a.O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juni 1998 - 1 A 2296/98.A -, NVwZ 1999, Beilage- Nr. 1, S. 2 f. und vom 23. Januar 2002 - 21 A 1590/01.A - Sächs. OVG, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 3 B 437/02.A -, Sächs. VBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 6 LA 44/24

    Asylrecht (Irak): Konversion zum Christentum; Sicherheitslage und humanitäre

    Außerdem verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, dass ein Gericht nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwertet, die von den Verfahrensbeteiligten oder vom Gericht im Einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und zu denen sich die Beteiligten äußern konnten (BVerfG, Kammerbeschl. v. 18.07.2001 - 2 BvR 982/00 -, juris Rn. 16, v. 07.07.1993 - 2 BvR 491/93 -, juris Rn. 23, v. 06.07.1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12, v. 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Dabei kann es insbesondere von entscheidender Bedeutung sein, auch zu prüfen, ob Erkenntnismittel, die in einer übersandten Erkenntnismittelliste (noch) nicht enthalten sind, eine gefestigte Meinung und Rechtsprechung (nunmehr) in Frage stellen, um dann gegebenenfalls in der mündlichen Verhandlung auf derartige Widersprüche und Diskrepanzen hinzuweisen und unter Umständen weitere Beweisanträge zu stellen (BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12 f.).

    Dem widerspricht es zwar, eine Vielzahl von über 300 nicht einmal thematisch aufgeschlüsselten Unterlagen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - juris Rn. f.).

  • OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18

    Güteverhandlung, Erkenntnismittel, Konkretisierungsgebot; Beweisantrag, Auskunft,

    Dabei kann es insbesondere von entscheidender Bedeutung sein, auch zu prüfen, ob Erkenntnismittel, die in einer übersandten Erkenntnismittelliste (noch) nicht enthalten sind, eine gefestigte Meinung und Rechtsprechung (nunmehr) in Frage stellen, um dann gegebenenfalls in der mündlichen Verhandlung auf derartige Widersprüche und Diskrepanzen hinzuweisen und unter Umständen weitere Beweisanträge zu stellen (BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12 f.).

    Dem widerspricht es zwar, eine Vielzahl von über 300 nicht einmal thematisch aufgeschlüsselten Unterlagen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - juris Rn. 12 f.).

  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 3 A 493/18

    Liebesheirat zwischen Sikh und Christen; Teil des Herkunftslandes als interne

    Dabei kann es insbesondere von entscheidender Bedeutung sein, auch zu prüfen, ob Erkenntnismittel, die in einer übersandten Erkenntnismittelliste (noch) nicht enthalten sind, eine gefestigte Meinung und Rechtsprechung (nunmehr) in Frage stellen, um dann gegebenenfalls in der mündlichen Verhandlung auf derartige Widersprüche und Diskrepanzen hinzuweisen und unter Umständen weitere Beweisanträge zu stellen (BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12 f.).

    Dem widerspricht es zwar, eine Vielzahl von über 300 nicht einmal thematisch aufgeschlüsselten Unterlagen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - 9 A 717/20

    Darlegungsanforderungen bezüglich der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, AuAS 2001, 201, juris Rn. 15 f., und vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 13 (zu einer 300 Erkenntnisse umfassenden Erkenntnisliste).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00

    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Auskunft des Auswärtigen Amtes ; Ausschöpfung

    BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, a. a. O. , 278; ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, InfAuslR 2001, 463 (465), und vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris, Dok.-Nr. KVRE245769301.

    vgl. hierzu auch Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz 1992, Stand: März 2001, II - § 78 Rdn 335: "Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, wird überinterpretiert, wenn hieraus der Schluss gezogen wird, dass Art. 103 Abs. 1 GG der Gerichtspraxis entgegenstehe, längere Auflistungen mit einer Vielzahl von Erkenntnismitteln zu übersenden, von denen möglicherweise nur einige einen konkreten Bezug zum anhängigen Rechtsstreit haben mögen, oder dass es dem Gericht obliege, die nach seiner Auffassung möglicherweise entscheidungserheblichen Quellen aus der Asyldokumentation 'herauszufiltern' und im Einzelnen bezeichnet in das Verfahren einzuführen.".

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 A 389/19

    Asyl; Indien; grundsätzliche Bedeutung; Darlegung; allgemeine Klärung;

  • OVG Sachsen, 24.01.2024 - 3 A 514/23

    Rechtliches Gehör; Ablehnung; Beweisantrag; Klärungsbedürftigkeit

  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11

    Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess

  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 3 A 154/20

    Zu den Darlegungsanforderungen eines Berufungszulassungsantrags mit dem u.a. ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - 1 A 1406/18

    Kenntnisnahme des Vorbringens einer Partei durch das Gericht hinsichtlich

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 13 A 1529/18

    Ausgehen bei der Beurteilung eines Abschiebungsverbots von der Situation eines

  • VGH Hessen, 27.07.2000 - 12 UZ 2691/98

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen unzulässiger Bezugnahme auf den Beteiligten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 21 A 1590/01

    Besorgnis der Befangenheit des Einzelrichters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 13 A 2386/13

    Gewährleistung der Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen im Kosovo i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 8 A 2152/01

    Umfang der Berücksichtigung von Tatsachen und Beweisergebnisse des Gerichts für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - 4 A 1437/19

    Anforderungen an die Darlegung einer auf tatsächliche Verhältnisse gestützten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2001 - 4 A 5770/00

    Ordnungsgemäßheit einer Ladung zu einem Verhandlungstermin in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 11 A 334/22

    Verwertung der Erkenntnismittel durch das Gericht bei ordnungsgemäßer Einführung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 12 A 2024/20

    Beanspruchung eines höheren Vergütungssatzes für eine Beratungsleistung i.R. der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96

    Tamilen; Großraum Colombo; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

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